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Rückzahlung Krankentagegeld bei Erhalt Zahlung aus BU-Versicherung

Muss erhaltenes Krankentagegeld bei Erhalt von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgezahlt werden?

KG Berlin, Az: 6 U 130/15, Beschluss vom 04.04.2017

Rückzahlung Krankentagegeld nach Erhalt einer Zahlung aus der BU-Versicherung
Foto: tommaso79 / Bigstock

Dies kommt auf die Vereinbarungen in dem Krankentagegeldvertag an. In der Regel sehen die Versicherungsbedingungen in den Krankentagegeldversicherungen eine Rückzahlungspflicht des Versicherungsnehmers für erhaltenes Krankentagegeld vor, wenn er für den gleichen Leistungszeitraum Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat. Eine diesbezügliche Rückzahlungsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Krankentagegeldversicherung ist nicht deshalb unwirksam, wenn ein ausdrücklicher Hinweis dazu fehlt, dass die Rückgewährpflicht auch dann besteht, wenn die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend gezahlt wird. Die Krankentagegeldversicherung soll nur den Schaden ausgleichen, der im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch einen anfallenden Verdienstentgang entsteht, nicht aber die Schäden, die darauf beruhen, dass eine wegen Berufsunfähigkeit gezahlte Rente einen Verdienstausfall nicht in der Höhe abdeckt, wie es die Krankentagegeldzahlungen vermöchten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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