Muss erhaltenes Krankentagegeld bei Erhalt von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgezahlt werden?
KG Berlin, Az: 6 U 130/15, Beschluss vom 04.04.2017
Dies kommt auf die Vereinbarungen in dem Krankentagegeldvertag an. In der Regel sehen die Versicherungsbedingungen in den Krankentagegeldversicherungen eine Rückzahlungspflicht des Versicherungsnehmers für erhaltenes Krankentagegeld vor, wenn er für den gleichen Leistungszeitraum Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat. Eine diesbezügliche Rückzahlungsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Krankentagegeldversicherung ist nicht deshalb unwirksam, wenn ein ausdrücklicher Hinweis dazu fehlt, dass die Rückgewährpflicht auch dann besteht, wenn die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend gezahlt wird. Die Krankentagegeldversicherung soll nur den Schaden ausgleichen, der im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch einen anfallenden Verdienstentgang entsteht, nicht aber die Schäden, die darauf beruhen, dass eine wegen Berufsunfähigkeit gezahlte Rente einen Verdienstausfall nicht in der Höhe abdeckt, wie es die Krankentagegeldzahlungen vermöchten.